Allgemeine Teilnahmebedingungen von Inseln der Macht
- Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst (z. B. Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich eigenständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Klettern an ungesichertem Gelände und Bauten, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb dafür vorgesehener Feuerstellen, die Nutzung von nicht zugelassenen oder ungeprüften Waffen oder Ausrüstungen, übermäßiger Alkoholkonsum und die Nichteinhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich eigenständig über das aktuell geltende Schutz- und Hygienekonzept zu informieren und dieses in allen Punkten zu befolgen.
- Der Konsum und Besitz von illegalen Drogen ist untersagt und wird strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
- Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Weise missachten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrags (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.
- Mit Ausnahme von Verletzungen an Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Für selbstverschuldete Schäden haftet der Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen und vorausgesetzt. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Für eventuelle Schwangerschaften wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
- Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Alle Rechte an der Handlung sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Bild- und Tonmaterial, das ihn abbildet oder betrifft, auch öffentlich verwendet und verwertet werden darf. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für gemeinnützige Zwecke.
- Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
- Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z. B. Getränke, Brennholz, Nahrungsmittel) auf das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen, wobei der Teilnahmebeitrag zurückerstattet wird.
- Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets bei Verstoß zu sperren.
- Die Zahlung des Teilnahmebetrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Bestellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Teilnahmebeitrag rechtzeitig zu zahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Ticket kostenpflichtig zu stornieren und den Betrag anzumahnen bzw. kostenpflichtig einzutreiben.
- Bei Rücktritt eines Teilnehmers ist eine Rückerstattung oder der Erlass des Teilnahmebeitrags ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Ticketversicherung (z. B. https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/Ticketversicherung).
- Falls der Teilnehmer verhindert ist, ist es nicht ohne Weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf der Zustimmung des Veranstalters aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung.
- Kommt es ohne Verschulden des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrags im Lastschrift- oder Scheckverfahren zu einer Rücklastschrift, trägt der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren.
- Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte auf den Teilnahmebeitrag gewährt, gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
- Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer nach Punkt 23 die vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, nicht erbringen, bleibt der Rabatt bestehen.
- Bei Anmeldung im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung.
- Der Veranstalter informiert die Teilnehmer darüber, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Steuervorschriften) oder sich aus vertraglichen Regelungen ergibt. Es kann erforderlich sein, dass Teilnehmer dem Veranstalter personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die verarbeitet werden müssen. Ohne diese Daten kann der Vertrag nicht geschlossen werden und eine Teilnahme ist nicht möglich. Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung benötigt werden.
- Besondere Datenschutzhinweise zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19: Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen verpflichtet sich der Teilnehmer, persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Datenerhebung erfolgt zum Nachvollzug von Infektionsketten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 4 CoronaVO. Eine Übermittlung dieser Daten erfolgt nur an das zuständige Gesundheitsamt. Die Daten werden ausschließlich aufgrund der genannten Rechtsgrundlage weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt. Diese Daten werden vier Wochen nach der Veranstaltung gelöscht.
- Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen:
- die Veranstaltung vor Beginn abzusagen.
- Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25 % des Teilnamebeitrags als Kostenbeitrag erhoben.
- Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50% des Teilnahmebeitrags.
- Muss die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Teilnahmebeiträge in voller Höhe zu bezahlen.
- Die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen.
- Die Veranstaltung zu verkürzen. Die Teilnehmer können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags tritt nicht ein.
- In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
- die Veranstaltung vor Beginn abzusagen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Eine örtliche oder zeitliche Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an die Teilnehmer Bestandteil des Vertrages.
- Der Veranstalter hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen.
- Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Teilnehmer kein Teilnahmebeitrag geschuldet.
- Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von Ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass des Teilnahmebeitrags.
- Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie durch rechtlich zulässige, dem ursprünglichen Inhalt möglichst nahekommende Regelungen zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.